Betriebliche Krankenversicherung für Arbeitgeber

Gesunde Mitarbeitende. Starkes Unternehmen.

Die betriebliche Krankenversicherung verbindet zusätzliche Gesundheitsleistungen für Ihre Mitarbeitenden mit einem attraktiven Arbeitgeberbenefit. Erfahren Sie, wie Unternehmen ihre Teams gezielt unterstützen und gleichzeitig ihre Arbeitgeberattraktivität stärken können.

Vier Kolleginnen und Kollegen besprechen sich in einem hellen Büro vor einer Pinnwand
Gesundheitsleistungen
Mitarbeiterbindung
Arbeitgeberattraktivität
  • Zusätzlicher GesundheitsschutzLeistungen über die reguläre Krankenversicherung hinaus
  • Kalkulierbarer BeitragHäufig ein fester Monatsbetrag pro versicherter Person
  • Für das ganze TeamEin Benefit, den Mitarbeitende im Alltag nutzen können

Das Grundprinzip

Was ist eine betriebliche Krankenversicherung?

Eine betriebliche Krankenversicherung, kurz bKV, ist eine vom Arbeitgeber organisierte zusätzliche Krankenversicherung für Beschäftigte. Sie ersetzt die gesetzliche oder private Krankenversicherung nicht, sondern ergänzt sie.

Je nach Modell und Tarif ermöglichen Arbeitgeber ihren Mitarbeitenden damit Leistungen, die darüber hinausgehen, etwa bei Zahnbehandlungen, Sehhilfen oder der Vorsorge. Die Beiträge übernimmt häufig der Arbeitgeber.

Die konkrete Leistung hängt immer vom gewählten Versicherer, vom Tarif und von den vertraglichen Bedingungen ab.

Arbeitgeber
schließt den Vertrag ab und trägt häufig die Beiträge
bKV-Gruppen­vertrag
legt Tarif und Personenkreis fest
Mitarbeitende
nutzen die vereinbarten Leistungen

Mögliche zusätzliche Gesundheitsleistungen, zum Beispiel:

  • Zahn
  • Sehhilfen
  • Vorsorge
  • Heilmittel
60.600Unternehmen boten Ende 2025 eine arbeitgeberfinanzierte bKV an
über 2,8 Mio.Personen waren Ende 2025 über ihren Arbeitgeber so abgesichert

Quelle: Verband der Privaten Krankenversicherung, Stand 31.12.2025. Gezählt werden Arbeitgeber, die die Beiträge vollständig tragen; die Angaben schließen betriebliche Pflegeversicherungen ein.

Warum das Thema relevant ist

Gute Mitarbeitende zu gewinnen ist schwer. Sie langfristig zu halten, mindestens genauso.

Der Wettbewerb um qualifizierte Arbeitskräfte, steigende Personalkosten und veränderte Erwartungen an Arbeitgeber erhöhen die Bedeutung attraktiver Zusatzleistungen.

Team in einer Besprechung an einem Konferenztisch in einem modernen Büro
01

Fachkräftemangel

Qualifizierte Beschäftigte haben bei der Arbeitgeberwahl häufig mehrere Alternativen. Das Gesamtpaket zählt, nicht nur das Gehalt.

02

Mitarbeiterbindung

Langfristige Beschäftigungsverhältnisse können Personalwechsel und Einarbeitungsaufwand reduzieren.

03

Steigende Personalkosten

Klassische Gehaltserhöhungen verursachen neben dem Bruttogehalt zusätzliche Arbeitgeberkosten.

04

Gesundheit und Zufriedenheit

Gesundheitliche Belastungen betreffen Mitarbeitende und betriebliche Abläufe: 2025 waren Beschäftigte im Schnitt 14,6 Arbeitstage krankgemeldet.

Quelle: Statistisches Bundesamt, nur Krankmeldungen von mehr als drei Tagen.

Die bKV kann ein Baustein sein, um diesen Herausforderungen aktiv zu begegnen.Wie stark sie im Einzelfall wirkt, hängt vom Unternehmen, vom Tarif und von der Kommunikation im Team ab. Eine automatische Wirkung auf Fehlzeiten oder Fluktuation gibt es nicht.

Vorteile für Arbeitgeber

Ein Benefit, der mehr kann als nur gut aussehen.

Arbeitgeberattraktivität steigern

Zusätzliche Gesundheitsleistungen können Unternehmen bei der Positionierung als attraktiver Arbeitgeber unterstützen.

Zwei Kolleginnen arbeiten im Gespräch an einem Schreibtisch

Mitarbeiterbindung stärken

Die bKV bietet eine Möglichkeit, Wertschätzung durch konkrete Leistungen auszudrücken, die im Alltag spürbar sind.

Fachkräftegewinnung unterstützen

Ein überzeugendes Benefit-Paket kann im Wettbewerb um qualifizierte Mitarbeitende ein zusätzlicher Pluspunkt sein.

Gesundheit gezielt fördern

Je nach Tarif können Vorsorge, medizinische Zusatzleistungen und Gesundheitsservices unterstützt werden.

Budget planbar gestalten

Viele Modelle ermöglichen einen kalkulierbaren monatlichen Beitrag pro versicherter Person.

Steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten nutzen

Unter bestimmten Voraussetzungen können Arbeitgeberbeiträge steuerlich begünstigt sein.

Voraussetzungen ansehen

Vorteile für Mitarbeitende

Gesundheitsleistungen, die im Alltag ankommen.

Was bedeutet das konkret? Sechs Leistungsbereiche zeigen, wofür eine bKV typischerweise genutzt werden kann.

Lächelnder Handwerker bearbeitet in seiner Werkstatt ein Stück Holz

Je nach Tarif zählen dazu etwa professionelle Zahnreinigung, Füllungen, Kronen, Brücken oder Implantate. Erstattungssätze und jährliche Höchstgrenzen unterscheiden sich deutlich.

Viele Tarife sehen dafür einen Festbetrag innerhalb eines bestimmten Zeitraums vor. Manche Tarife berücksichtigen auch Augenlaserbehandlungen.

Möglich sind etwa erweiterte Check-ups oder Untersuchungen außerhalb der gesetzlich vorgesehenen Altersgrenzen und Intervalle.

Einige Tarife leisten für Heilpraktikerbehandlungen sowie für Arznei- und Verbandmittel in diesem Zusammenhang, meist bis zu einem festgelegten Betrag.

Das kann gesetzliche Zuzahlungen oder Mehrkosten bei Physiotherapie, Massagen, Ergo- und Logopädie betreffen. Oft ist eine ärztliche Verordnung Voraussetzung.

Je nach Anbieter gehören dazu zum Beispiel Telemedizin, Terminservices für Facharztbesuche oder Beratungsangebote zu Gesundheitsfragen.

Dies sind Beispiele. Nicht jeder bKV-Tarif beinhaltet alle genannten Leistungen. Umfang, Erstattungshöhe und Grenzen ergeben sich aus den jeweiligen Tarifbedingungen.

Der sachliche Vergleich

Mehr Wertschätzung muss nicht immer mehr Gehalt bedeuten.

Gehaltserhöhung und bKV setzen an unterschiedlichen Stellen an. Der Vergleich zeigt, worin sie sich unterscheiden.

Klassische Gehaltserhöhung

Betriebliche Kranken­versicherung

Art der Leistung
Geldleistung
Zusätzliche Gesundheits­absicherung
Steuern & Abgaben
Je nach Situation Steuern und Sozialabgaben
Je nach Gestaltung steuerliche Vorteile möglich
Verwendung
Frei verwendbares Einkommen
Zweckgebundene Gesundheits­leistungen
Kosten für Arbeitgeber
Lohnnebenkosten können entstehen
Beiträge häufig gut planbar

Kein Entweder-oder. Die bKV ersetzt nicht grundsätzlich eine Gehaltserhöhung, denn beide Maßnahmen erfüllen unterschiedliche Zwecke. Welche Lösung wirtschaftlich sinnvoller ist, hängt vom Einzelfall ab.

Kosten und Wirtschaftlichkeit

Was kostet eine betriebliche Krankenversicherung?

Eine bKV lässt sich häufig mit einem festen monatlichen Betrag pro versicherter Person kalkulieren. Wie hoch er ausfällt, hängt unter anderem von diesen Faktoren ab:

  • Anbieter
  • Tarif
  • Leistungsumfang
  • Unternehmensgröße
  • Versicherungsmodell

Zwei typische Modelle

BudgettarifVersicherte erhalten ein festes Jahresbudget, das sie innerhalb des Tarifs für verschiedene Leistungen einsetzen können.
BausteintarifDas Unternehmen wählt festgelegte Leistungsbausteine aus, zum Beispiel für Zahn, Sehhilfen oder Vorsorge.

Budgetrechner

€
€

Ihre Annahme für den Break-even, zum Beispiel 4.200 € Arbeitgeberkosten im Monat bei 20 Arbeitstagen.

Monatliche Gesamtkosten1.500 €
Jährliche Gesamtkosten18.000 €
Beitrag pro Person und Jahr360 €

50 Mitarbeitende × 30 € monatlich = 1.500 € pro Monat

Rechnerischer Break-even

1,7 Arbeitstage pro Person und Jahr

Das entspricht rund 12 % der durchschnittlich 14,6 Krankheitstage im Jahr 2025.

Unverbindliches Rechenbeispiel. Die Eingaben stellen keine konkreten Versicherungsangebote dar. Tatsächliche Preise, Mindestgrößen und Tarifbedingungen können abweichen.

Der Break-even zeigt nur, ab wie vielen vermiedenen Ausfalltagen die Beiträge rechnerisch gedeckt wären. Er ist keine Prognose: Eine bestimmte Wirkung der bKV auf Krankentage ist nicht belegt. Vertretungs- und Folgekosten sind nicht eingerechnet. Quelle der 14,6 Tage: Statistisches Bundesamt, nur Krankmeldungen von mehr als drei Tagen.

Steuerliche Aspekte

Steuerliche Vorteile sinnvoll nutzen.

Arbeitgeberfinanzierte bKV-Beiträge können bei entsprechender Ausgestaltung unter die monatliche Sachbezugsfreigrenze fallen. Sie beträgt aktuell 50 € pro Monat und Mitarbeiter.

Freigrenze statt Freibetrag

Probieren Sie es aus: Modellhafte Darstellung pro Person und Monat

€
€
Summe 45 €: innerhalb der Freigrenze. Sofern die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind, kann der Vorteil steuerfrei bleiben.
  • Alle Sachbezüge zählen zusammenAuch andere relevante Sachbezüge desselben Monats, etwa Gutscheine, sind einzurechnen.
  • Freigrenze, kein FreibetragWird die Grenze auch nur knapp überschritten, ist grundsätzlich der gesamte Betrag betroffen. Dann kommen andere Besteuerungswege in Betracht.
  • Die Gestaltung entscheidetDie steuerliche Behandlung hängt von der konkreten Vertrags- und Beitragsgestaltung ab. Entscheidend ist unter anderem, dass Beschäftigte Versicherungsschutz und keine Geldzahlung beanspruchen können.
  • Mit der Steuerberatung prüfenSteuerliche Einzelheiten sollten Sie vor der Einführung mit Ihrer Steuerberatung klären.

Rechtsgrundlagen: § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG; BFH, Urteile vom 7.6.2018, VI R 13/16, und 4.7.2018, VI R 16/17. Stand: November 2026.

So funktioniert die Einführung

In wenigen Schritten zur passenden bKV.

  1. 1

    Bedarf analysieren

    Unternehmensgröße, Mitarbeiterstruktur, gewünschte Leistungen und Budget werden betrachtet.

  2. 2

    Möglichkeiten kennenlernen

    Geeignete Versicherungsmodelle und Gestaltungsoptionen werden besprochen.

  3. 3

    Passendes Konzept auswählen

    Ein entsprechend qualifizierter Versicherungspartner erläutert konkrete Angebote und Vertragsbedingungen.

  4. 4

    Einführung vorbereiten

    Organisation, Mitarbeiterinformation und notwendige Abstimmungen werden geplant.

  5. 5

    Leistungen nutzen

    Nach erfolgreichem Versicherungsbeginn können versicherte Mitarbeitende die vereinbarten Leistungen nutzen.

Für welche Unternehmen?

Gesundheitsbenefits sind nicht nur etwas für Großkonzerne.

Eine bKV kann für Unternehmen unterschiedlichster Größen und Branchen interessant sein, vom Handwerksbetrieb bis zum Industrieunternehmen.

Handwerker bohrt in einer Werkstatt in ein Holzstück
Handwerksbetriebe
Mitarbeiter an einer Produktionsanlage in einer Industriehalle
Industrieunternehmen
Zwei Kolleginnen im Gespräch an einem Stehschreibtisch
Dienstleistungsunternehmen
Gruppe von Beschäftigten bespricht sich an einer automatisierten Förderanlage
Mittelständische Unternehmen
Beschäftigte in einer Lagerhalle zwischen gestapelten Kartons
Logistik und Produktion
Drei Kollegen im Gespräch in einem Großraumbüro
Büro und Verwaltung

Mindestmitarbeiterzahlen, Annahmebedingungen und Leistungsmodelle sind anbieterabhängig.

Häufige Fragen

Die Fragen, die vor einer Entscheidung offen sind.

Viele Antworten hängen vom Tarif ab. Wo das der Fall ist, sagen wir es ausdrücklich.

Eine bKV ist eine zusätzliche Krankenversicherung, die der Arbeitgeber für seine Beschäftigten über einen Gruppenvertrag organisiert. Sie ergänzt die bestehende gesetzliche oder private Krankenversicherung um weitere Leistungen.

In den meisten Fällen übernimmt der Arbeitgeber die Beiträge vollständig. Daneben gibt es Modelle, in denen Beschäftigte selbst zahlen oder Leistungen auf eigene Kosten ergänzen können. Die Finanzierung wirkt sich auch auf die steuerliche Behandlung aus.

Häufig sind es Leistungen in den Bereichen Zahn, Sehhilfen, Vorsorge, Heilmittel, alternative Behandlungen und Gesundheitsservices. Was tatsächlich versichert ist, legen der gewählte Tarif und die Vertragsbedingungen fest.

In vielen Gruppenverträgen ist das möglich, weil auf eine individuelle Gesundheitsprüfung verzichtet wird. Wie laufende oder bereits angeratene Behandlungen behandelt werden, regelt der jeweilige Tarif und sollte vor Abschluss geprüft werden.

Bei vielen arbeitgeberfinanzierten Gruppenverträgen entfallen beide, sofern die Voraussetzungen des Anbieters erfüllt sind, etwa eine Mindestzahl versicherter Personen. Das gilt aber nicht für jeden Tarif und nicht für jede Finanzierungsform.

Das legt jeder Anbieter selbst fest. Gängige Untergrenzen liegen im niedrigen zweistelligen oder sogar einstelligen Bereich, manche Anbieter verlangen zusätzlich einen Mindestanteil der Belegschaft. Auch kleinere Betriebe können daher infrage kommen.

Nicht automatisch. Arbeitgeberfinanzierte Beiträge können als Sachbezug im Rahmen der Freigrenze von 50 € monatlich steuerfrei bleiben, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind und die Grenze mit allen Sachbezügen zusammen eingehalten wird. Soweit Beiträge lohnsteuerfrei sind, sind sie in der Regel auch beitragsfrei in der Sozialversicherung.

Wird die Grenze überschritten, kommen andere Besteuerungswege in Betracht. Klären Sie die Details mit Ihrer Steuerberatung.

Eine pauschale Zahl gibt es nicht. Der Beitrag hängt von Anbieter, Tarif, Leistungsumfang, Unternehmensgröße und Versicherungsmodell ab. Mit dem Budgetrechner auf dieser Seite können Sie verschiedene Annahmen durchrechnen. Verbindliche Beiträge nennt nur ein konkretes Angebot.

Der laufende Aufwand ist meist überschaubar: Er besteht vor allem aus An- und Abmeldungen sowie der Abbildung in der Lohnabrechnung. Leistungsfälle rechnen Versicherte in der Regel direkt mit dem Versicherer ab. Zu Beginn kommen die Mitarbeiterinformation und je nach Unternehmen weitere Abstimmungen hinzu.

In der Regel ja. Die Versicherer definieren den versicherbaren Personenkreis, und Arbeitgeber sollten Gruppen nach sachlichen Kriterien abgrenzen. Teilzeitkräfte dürfen arbeitsrechtlich nicht ohne sachlichen Grund schlechter gestellt werden. Für Minijobs, Auszubildende oder befristete Verträge gelten je nach Tarif eigene Regeln.

Mit dem Ende des Arbeitsverhältnisses endet regelmäßig auch die Versicherung im Gruppenvertrag. Viele Tarife bieten die Möglichkeit, den Schutz privat auf eigene Kosten fortzuführen. Fristen und Konditionen stehen in den jeweiligen Bedingungen.

Das ist grundsätzlich möglich, aber nicht in jedem Tarif gleich geregelt. Manche Leistungen überschneiden sich mit einer privaten Vollversicherung. Prüfen Sie daher, wie der Tarif in diesen Fällen leistet und welchen Mehrwert er für diese Gruppe bietet.

Eine private Zusatzversicherung schließt jede Person selbst ab und zahlt sie selbst, oft mit Gesundheitsprüfung und Wartezeiten. Die bKV organisiert der Arbeitgeber als Gruppenvertrag. Dadurch sind häufig vereinfachte Aufnahmebedingungen möglich, die Leistungen sind aber an das Arbeitsverhältnis und den gewählten Tarif gebunden.

Das hängt vom Modell ab. Bei arbeitgeberfinanzierten Lösungen wird meist die gesamte Belegschaft oder eine klar abgegrenzte Gruppe versichert. Je nach Tarif können Beschäftigte der Teilnahme widersprechen. Bei freiwilligen, selbst finanzierten Modellen entscheidet jede Person für sich.

Eine feste Dauer gibt es nicht. Sie hängt davon ab, wie schnell Entscheidungen fallen, welche internen Abstimmungen nötig sind, etwa mit einem bestehenden Betriebsrat, und wann der gewünschte Versicherungsbeginn liegt. In kleineren Unternehmen geht das in der Regel schneller als in Organisationen mit mehreren Standorten.

Der nächste Schritt

Welche Möglichkeiten bietet die bKV für Ihr Unternehmen?

Jedes Unternehmen ist anders. In einem unverbindlichen Gespräch lassen sich mögliche Leistungen, Beitragsmodelle und organisatorische Fragen individuell besprechen.

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