Fachkräftemangel
Qualifizierte Beschäftigte haben bei der Arbeitgeberwahl häufig mehrere Alternativen. Das Gesamtpaket zählt, nicht nur das Gehalt.
Betriebliche Krankenversicherung für Arbeitgeber
Die betriebliche Krankenversicherung verbindet zusätzliche Gesundheitsleistungen für Ihre Mitarbeitenden mit einem attraktiven Arbeitgeberbenefit. Erfahren Sie, wie Unternehmen ihre Teams gezielt unterstützen und gleichzeitig ihre Arbeitgeberattraktivität stärken können.

Das Grundprinzip
Eine betriebliche Krankenversicherung, kurz bKV, ist eine vom Arbeitgeber organisierte zusätzliche Krankenversicherung für Beschäftigte. Sie ersetzt die gesetzliche oder private Krankenversicherung nicht, sondern ergänzt sie.
Je nach Modell und Tarif ermöglichen Arbeitgeber ihren Mitarbeitenden damit Leistungen, die darüber hinausgehen, etwa bei Zahnbehandlungen, Sehhilfen oder der Vorsorge. Die Beiträge übernimmt häufig der Arbeitgeber.
Die konkrete Leistung hängt immer vom gewählten Versicherer, vom Tarif und von den vertraglichen Bedingungen ab.
Mögliche zusätzliche Gesundheitsleistungen, zum Beispiel:
Quelle: Verband der Privaten Krankenversicherung, Stand 31.12.2025. Gezählt werden Arbeitgeber, die die Beiträge vollständig tragen; die Angaben schließen betriebliche Pflegeversicherungen ein.
Warum das Thema relevant ist
Der Wettbewerb um qualifizierte Arbeitskräfte, steigende Personalkosten und veränderte Erwartungen an Arbeitgeber erhöhen die Bedeutung attraktiver Zusatzleistungen.

Qualifizierte Beschäftigte haben bei der Arbeitgeberwahl häufig mehrere Alternativen. Das Gesamtpaket zählt, nicht nur das Gehalt.
Langfristige Beschäftigungsverhältnisse können Personalwechsel und Einarbeitungsaufwand reduzieren.
Klassische Gehaltserhöhungen verursachen neben dem Bruttogehalt zusätzliche Arbeitgeberkosten.
Gesundheitliche Belastungen betreffen Mitarbeitende und betriebliche Abläufe: 2025 waren Beschäftigte im Schnitt 14,6 Arbeitstage krankgemeldet.
Quelle: Statistisches Bundesamt, nur Krankmeldungen von mehr als drei Tagen.Die bKV kann ein Baustein sein, um diesen Herausforderungen aktiv zu begegnen.Wie stark sie im Einzelfall wirkt, hängt vom Unternehmen, vom Tarif und von der Kommunikation im Team ab. Eine automatische Wirkung auf Fehlzeiten oder Fluktuation gibt es nicht.
Vorteile für Arbeitgeber
Zusätzliche Gesundheitsleistungen können Unternehmen bei der Positionierung als attraktiver Arbeitgeber unterstützen.

Die bKV bietet eine Möglichkeit, Wertschätzung durch konkrete Leistungen auszudrücken, die im Alltag spürbar sind.
Ein überzeugendes Benefit-Paket kann im Wettbewerb um qualifizierte Mitarbeitende ein zusätzlicher Pluspunkt sein.
Je nach Tarif können Vorsorge, medizinische Zusatzleistungen und Gesundheitsservices unterstützt werden.
Viele Modelle ermöglichen einen kalkulierbaren monatlichen Beitrag pro versicherter Person.
Unter bestimmten Voraussetzungen können Arbeitgeberbeiträge steuerlich begünstigt sein.
Vorteile für Mitarbeitende
Was bedeutet das konkret? Sechs Leistungsbereiche zeigen, wofür eine bKV typischerweise genutzt werden kann.

Je nach Tarif zählen dazu etwa professionelle Zahnreinigung, Füllungen, Kronen, Brücken oder Implantate. Erstattungssätze und jährliche Höchstgrenzen unterscheiden sich deutlich.
Viele Tarife sehen dafür einen Festbetrag innerhalb eines bestimmten Zeitraums vor. Manche Tarife berücksichtigen auch Augenlaserbehandlungen.
Möglich sind etwa erweiterte Check-ups oder Untersuchungen außerhalb der gesetzlich vorgesehenen Altersgrenzen und Intervalle.
Einige Tarife leisten für Heilpraktikerbehandlungen sowie für Arznei- und Verbandmittel in diesem Zusammenhang, meist bis zu einem festgelegten Betrag.
Das kann gesetzliche Zuzahlungen oder Mehrkosten bei Physiotherapie, Massagen, Ergo- und Logopädie betreffen. Oft ist eine ärztliche Verordnung Voraussetzung.
Je nach Anbieter gehören dazu zum Beispiel Telemedizin, Terminservices für Facharztbesuche oder Beratungsangebote zu Gesundheitsfragen.
Dies sind Beispiele. Nicht jeder bKV-Tarif beinhaltet alle genannten Leistungen. Umfang, Erstattungshöhe und Grenzen ergeben sich aus den jeweiligen Tarifbedingungen.
Der sachliche Vergleich
Gehaltserhöhung und bKV setzen an unterschiedlichen Stellen an. Der Vergleich zeigt, worin sie sich unterscheiden.
Kein Entweder-oder. Die bKV ersetzt nicht grundsätzlich eine Gehaltserhöhung, denn beide Maßnahmen erfüllen unterschiedliche Zwecke. Welche Lösung wirtschaftlich sinnvoller ist, hängt vom Einzelfall ab.
Kosten und Wirtschaftlichkeit
Eine bKV lässt sich häufig mit einem festen monatlichen Betrag pro versicherter Person kalkulieren. Wie hoch er ausfällt, hängt unter anderem von diesen Faktoren ab:
Ihre Annahme für den Break-even, zum Beispiel 4.200 € Arbeitgeberkosten im Monat bei 20 Arbeitstagen.
50 Mitarbeitende × 30 € monatlich = 1.500 € pro Monat
Dieser Beitrag liegt über der monatlichen Sachbezugsfreigrenze von 50 €. Mehr dazu im Abschnitt Steuerliche Aspekte.
Arbeitstage pro Person und Jahr
Das entspricht rund 12 % der durchschnittlich 14,6 Krankheitstage im Jahr 2025.
Unverbindliches Rechenbeispiel. Die Eingaben stellen keine konkreten Versicherungsangebote dar. Tatsächliche Preise, Mindestgrößen und Tarifbedingungen können abweichen.
Der Break-even zeigt nur, ab wie vielen vermiedenen Ausfalltagen die Beiträge rechnerisch gedeckt wären. Er ist keine Prognose: Eine bestimmte Wirkung der bKV auf Krankentage ist nicht belegt. Vertretungs- und Folgekosten sind nicht eingerechnet. Quelle der 14,6 Tage: Statistisches Bundesamt, nur Krankmeldungen von mehr als drei Tagen.
Steuerliche Aspekte
Arbeitgeberfinanzierte bKV-Beiträge können bei entsprechender Ausgestaltung unter die monatliche Sachbezugsfreigrenze fallen. Sie beträgt aktuell 50 € pro Monat und Mitarbeiter.
Freigrenze statt Freibetrag
Probieren Sie es aus: Modellhafte Darstellung pro Person und Monat
Rechtsgrundlagen: § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG; BFH, Urteile vom 7.6.2018, VI R 13/16, und 4.7.2018, VI R 16/17. Stand: November 2026.
So funktioniert die Einführung
Unternehmensgröße, Mitarbeiterstruktur, gewünschte Leistungen und Budget werden betrachtet.
Geeignete Versicherungsmodelle und Gestaltungsoptionen werden besprochen.
Ein entsprechend qualifizierter Versicherungspartner erläutert konkrete Angebote und Vertragsbedingungen.
Organisation, Mitarbeiterinformation und notwendige Abstimmungen werden geplant.
Nach erfolgreichem Versicherungsbeginn können versicherte Mitarbeitende die vereinbarten Leistungen nutzen.
Für welche Unternehmen?
Eine bKV kann für Unternehmen unterschiedlichster Größen und Branchen interessant sein, vom Handwerksbetrieb bis zum Industrieunternehmen.






Mindestmitarbeiterzahlen, Annahmebedingungen und Leistungsmodelle sind anbieterabhängig.
Häufige Fragen
Viele Antworten hängen vom Tarif ab. Wo das der Fall ist, sagen wir es ausdrücklich.
Eine bKV ist eine zusätzliche Krankenversicherung, die der Arbeitgeber für seine Beschäftigten über einen Gruppenvertrag organisiert. Sie ergänzt die bestehende gesetzliche oder private Krankenversicherung um weitere Leistungen.
In den meisten Fällen übernimmt der Arbeitgeber die Beiträge vollständig. Daneben gibt es Modelle, in denen Beschäftigte selbst zahlen oder Leistungen auf eigene Kosten ergänzen können. Die Finanzierung wirkt sich auch auf die steuerliche Behandlung aus.
Häufig sind es Leistungen in den Bereichen Zahn, Sehhilfen, Vorsorge, Heilmittel, alternative Behandlungen und Gesundheitsservices. Was tatsächlich versichert ist, legen der gewählte Tarif und die Vertragsbedingungen fest.
In vielen Gruppenverträgen ist das möglich, weil auf eine individuelle Gesundheitsprüfung verzichtet wird. Wie laufende oder bereits angeratene Behandlungen behandelt werden, regelt der jeweilige Tarif und sollte vor Abschluss geprüft werden.
Bei vielen arbeitgeberfinanzierten Gruppenverträgen entfallen beide, sofern die Voraussetzungen des Anbieters erfüllt sind, etwa eine Mindestzahl versicherter Personen. Das gilt aber nicht für jeden Tarif und nicht für jede Finanzierungsform.
Das legt jeder Anbieter selbst fest. Gängige Untergrenzen liegen im niedrigen zweistelligen oder sogar einstelligen Bereich, manche Anbieter verlangen zusätzlich einen Mindestanteil der Belegschaft. Auch kleinere Betriebe können daher infrage kommen.
Nicht automatisch. Arbeitgeberfinanzierte Beiträge können als Sachbezug im Rahmen der Freigrenze von 50 € monatlich steuerfrei bleiben, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind und die Grenze mit allen Sachbezügen zusammen eingehalten wird. Soweit Beiträge lohnsteuerfrei sind, sind sie in der Regel auch beitragsfrei in der Sozialversicherung.
Wird die Grenze überschritten, kommen andere Besteuerungswege in Betracht. Klären Sie die Details mit Ihrer Steuerberatung.
Eine pauschale Zahl gibt es nicht. Der Beitrag hängt von Anbieter, Tarif, Leistungsumfang, Unternehmensgröße und Versicherungsmodell ab. Mit dem Budgetrechner auf dieser Seite können Sie verschiedene Annahmen durchrechnen. Verbindliche Beiträge nennt nur ein konkretes Angebot.
Der laufende Aufwand ist meist überschaubar: Er besteht vor allem aus An- und Abmeldungen sowie der Abbildung in der Lohnabrechnung. Leistungsfälle rechnen Versicherte in der Regel direkt mit dem Versicherer ab. Zu Beginn kommen die Mitarbeiterinformation und je nach Unternehmen weitere Abstimmungen hinzu.
In der Regel ja. Die Versicherer definieren den versicherbaren Personenkreis, und Arbeitgeber sollten Gruppen nach sachlichen Kriterien abgrenzen. Teilzeitkräfte dürfen arbeitsrechtlich nicht ohne sachlichen Grund schlechter gestellt werden. Für Minijobs, Auszubildende oder befristete Verträge gelten je nach Tarif eigene Regeln.
Mit dem Ende des Arbeitsverhältnisses endet regelmäßig auch die Versicherung im Gruppenvertrag. Viele Tarife bieten die Möglichkeit, den Schutz privat auf eigene Kosten fortzuführen. Fristen und Konditionen stehen in den jeweiligen Bedingungen.
Das ist grundsätzlich möglich, aber nicht in jedem Tarif gleich geregelt. Manche Leistungen überschneiden sich mit einer privaten Vollversicherung. Prüfen Sie daher, wie der Tarif in diesen Fällen leistet und welchen Mehrwert er für diese Gruppe bietet.
Eine private Zusatzversicherung schließt jede Person selbst ab und zahlt sie selbst, oft mit Gesundheitsprüfung und Wartezeiten. Die bKV organisiert der Arbeitgeber als Gruppenvertrag. Dadurch sind häufig vereinfachte Aufnahmebedingungen möglich, die Leistungen sind aber an das Arbeitsverhältnis und den gewählten Tarif gebunden.
Das hängt vom Modell ab. Bei arbeitgeberfinanzierten Lösungen wird meist die gesamte Belegschaft oder eine klar abgegrenzte Gruppe versichert. Je nach Tarif können Beschäftigte der Teilnahme widersprechen. Bei freiwilligen, selbst finanzierten Modellen entscheidet jede Person für sich.
Eine feste Dauer gibt es nicht. Sie hängt davon ab, wie schnell Entscheidungen fallen, welche internen Abstimmungen nötig sind, etwa mit einem bestehenden Betriebsrat, und wann der gewünschte Versicherungsbeginn liegt. In kleineren Unternehmen geht das in der Regel schneller als in Organisationen mit mehreren Standorten.
Der nächste Schritt
Jedes Unternehmen ist anders. In einem unverbindlichen Gespräch lassen sich mögliche Leistungen, Beitragsmodelle und organisatorische Fragen individuell besprechen.
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